Betriebliche Gesundheitsförderung

Hohe Arbeitsanforderungen und Leistungsdruck prägen die stark industrialisierte Arbeitswelt in unseren Tagen.
Bewegungsmangel, einseitige Bewegungen, langes Sitzen, physischer und psychischer Leistungsdruck am Arbeitsort sind begleitende Merkmale, die sich auf Dauer belastend auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken können.
Die Kosten durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten der Mitarbeiter sind gravierend.

Mitarbeiter fühlen sich durch Firmenfitnessangebote motivierter Sport zu treiben
Gesundheitliche Risiken des Arbeitnehmers werden gesenkt und der allgemeine Gesundheitszustand wird verbessert

Verbesserung des Betriebsklimas und der Teamfähigkeit durch gemeinsamen Sport

Ein Großteil aller Krankheiten ist auf Bewegungsmangel, falsche Ernährung und mangelnden Stressabbau zurückzuführen. Diesen Risikofaktoren kann man mit entsprechenden gesundheitsfördernden Maßnahmen (BGF) entgegenwirken und Ausgleich schaffen.

Betriebliche Gesundheitsfördernde Maßnahmen dienen dazu, Krankenstände durch die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu reduzieren, sie zeitgleich zu motivieren und Ihre Produktivität zu steigern. Parallel sorgen sie für ein besseres Arbeitsklima und kommen der Attraktivität Ihres Unternehmens entgegen. Ein besonderer Imagegewinn gegenüber dem Wettbewerb.

Präventions-, Stressbewältigungs- und Bewegungsangebote in Gruppenform in unserem Hause oder im Betrieb vor Ort, mobile Massagen oder Firmenfitness sind einige der Maßnahmen, die wir in die Förderung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter einsetzen. Körperbezogene Anamnesescreenings und Arbeitsplatzanalysen mit ergonomischen Arbeitsplatzverbesserungsvorschlägen individualisieren unser Angebot.

Gemäß § 3 Nr. 34 EStG kann jedes Unternehmen jährlich bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter steuer-, sozialversicherungs- und abgabenfrei in die Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter einsetzen. Dieser Betrag kann als steuerreduzierender Aufwand geltend gemacht werden.

Unsere Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben §20 a/b BGB V und können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Fragen Sie uns, wir bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen zielgerichtete Lösungen an.

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